Chronologie der Gesundheitsreform
Ab 1.1.2004
Zuzahlungen:
(teilweise neue bzw. höhere)
- 10 EUR pro Tag im Krankenhaus für max. 28 Tage pro Kalenderjahr
- 10 EUR Praxisgebühr pro Quartal für jeden Arzt-/Zahnarztbesuch
(zusätzlich 10 EUR für Facharztbesuch ohne Überweisung)
- 10 %-ige Zuzahlung bei Arznei-, und Hilfsmitteln
(mind. 5 EUR bis max. 10 EUR)
- Für alle Zuzahlungen gilt eine jährliche Höchstgrenze: 2 % des Bruttoeinkommens (bei chronisch Kranken 4 %)
Keine Zuzahlungen für Versicherte unter 18 Jahren.
Streichungen:
(soweit keine Ausnahme vorliegt)
- Brillen und Sehhilfen (Versicherte ab 18 Jahren)
- Ambulante Fahrtkosten oder Sterilisation
- Nicht verschreibungspflichtige Arzneimittel für Versicherte ab 12 Jahren
- Arzneimittel zur Erhöhung der Lebensqualität (Lifestyle-Produkte)
Ab 2005
Eigenfinanzierung Zahnersatz:
- Ab 2005 muss Zahnersatz vom gesetzlich Versicherten extra finanziert werden. Dabei hat er freie Wahl zwischen entsprechender Beitragserhöhung in der GKV oder Abschluss einer vergleichbaren privaten Absicherung.
Ab 2006
Eigenfinanzierung Krankengeld:
- Ab 2006 wird den gesetzlich Versicherten ein Sonderbeitrag in Höhe von 0,5 % des beitragspflichtigen Bruttoeinkommens abverlangt.
Gesundheitsvorsorge aufzeigen und daraus resultierende private Vorsorgemodelle vorstellen.

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